GmbH

TELEFON:
+49 8671 9580615

GERMANY

Möhrenbachstraße 10

84524 NEUÖTTING

WANDERER - QUALITÄT DURCH TRADITION - MADE IN GERMANY!

  • slider_intelligent2.jpg
  • slider_vielfalt.jpg
  • slider_praezision2.jpg
  • slider_exaktheit.jpg
  • slider_innovationspartner.jpg
  • slider_montage_3.jpg

AGBs




Wanderer Maschinen GmbH

Möhrenbachstraße 10

D-84524 Neuötting

Telefon  +49 15164843568 (Mobil)

oder +49 8671 9580615 (Festnetz)

+49 8671 88686-12 (Fax)


info@wanderer-maschinen.de

www.wanderer-maschinen.de

Dienstanbieter / verantwortlich für die Inhalte:

Geschäftsführer: Josef Höfl


WebDesign & Hosting:

mediaService Fuchshuber

Graf-Wartenberg-Ring 8

84577 Tüßling

Tel. 08633 308108

www.mediaservice.info 


Geltende AGB´s. Stand 2023.


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen: 


1. Allgemeines:

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, und zwar auch dann, wenn der Besteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt und wir zu diesen Bedingungen stillschweigen.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Durch die Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als vom Besteller angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Sie sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
Kunden und Lieferanten sollten über einen Ethikkodex verfügen ( Anhang ).

2. Angebot und Bestellung:

Angebote durch uns sind Aufforderungen zur Abgabe von Vertragsangeboten (Bestellungen) und bis zur Bestätigung durch uns freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkäufe behalten wir uns vor, soweit wir nicht schriftlich das Objekt für den jeweiligen Interessenten reserviert haben. Die in unseren Druckschriften und Angeboten enthaltenen Angaben, wie Maß-, Gewichts- und Raumangaben, Abbildungen, Eigenschaften, Typenbezeichnungen, Baujahre und Beschreibungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst nur diejenigen Gegenstände die in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. Ein Widerruf von Bestellungen nach deren Eingang bei uns ist ausgeschlossen.

3. Lieferanten- bzw. Kundenschutz:

Jeder Interessent sichert uns Lieferanten- bzw. Kundenschutz zu, sofern wir ihm an dritter Stelle ein Objekt zum Kauf oder Verkauf nachweisen, und er verpflichtet sich, Preis - und Abschlussverhandlungen über alle an dieser Stelle zum Verkauf oder Ankauf stehenden Objekte ohne unsere besondere schriftliche Zustimmung weder direkt noch indirekt oder durch Dritte, sondern ausschließlich durch uns zu führen. Die sich im Anschluss an den Nachweis von Objekten zum Kauf oder Verkauf und den damit hergestellten Geschäftsbeziehungen ergebenden Bestellungen, Kaufabschlüsse und Lieferungen gelten als durch uns vermittelt und unterliegen diesen Voraussetzungen. Unsere Angaben über Maschinen-Standorte und Kaufinteressenten sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen steht uns Schadenersatz zu. Falls nicht anders vereinbart, beträgt die Provision bzw. Schadenersatzsumme min. 10% bis zu einem Rechnungsbetrag von 200.000,00 € von unserem Angebotspreis. Bei höheren Summen über 200.000,00€ minus 0,5% je 100.000,00€.
Die kleinste Schadensersatzforderung beträgt 3%.

4. Preise:

Unsere Preise gelten ab Werk oder ab Lager. Sie verstehen sich ohne Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung oder sonstiger Spesen. Unsere Listenpreise sind freibleibend. Zur Berechnung gelangt der am Tage der Leistung oder Lieferung gültige Preis. Die berechnete Verpackung wird zum Selbstkostenpreis gegeben. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen. Die Preise werden in EURO gestellt. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet.

5. Lieferung:

Alle Angaben über Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen und innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleichgültig, ob die Umstände bei uns oder bei unseren Vorlieferanten eintreten.
Der höheren Gewalt stehen insbesondere der Fall unserer Nichtbelieferung oder unserer ungenügenden Belieferung durch unseren Vorlieferanten gleich. Betriebsstörungen und Maschinenbruch, Zerstörung oder Beschädigung des Liefergegenstandes entbinden uns ganz oder teilweise von unserer Lieferverpflichtung, ohne dass der Besteller hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Liefergegenstände ab Werk oder Lager auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Der Verladevorgang am Abgabestandort ist ein Bestandteil des Versands. Für Transportschäden auch wenn sie durch die Art der Verpackung bzw. Befestigung auf dem Transportmittel bedingt sind, haften wir nicht. Der Besteller hat das Recht, vor Versand der Ware Verpackung bzw. Befestigung zu überprüfen und/oder selbst vorzunehmen. Wird von uns - frei verladen - angeboten oder verkauft, so gehen zwar die Kosten des eigentlichen Aufladevorganges exklusive besonderen Verpackungsmaterials zu unseren Lasten, nicht aber das vom Käufer zu tragende und in Transportversicherungen normaler Art eingeschlossene Risiko des Aufladens hinsichtlich Bruch oder sonstiger Beschädigungen des gekauften Objektes. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer und Wasserschäden sowie sonstiger versicherbarer Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Teillieferungen sind zulässig.

6. Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen über Maschinen sind innerhalb der vereinbarten Frist in bar und ohne jeden Abzug zahlbar, gleichviel, ob der Kaufgegenstand am Bestimmungsort angekommen ist oder nicht oder ob irgendwelche Reklamationen laufen. Sind bei Gebrauchtmaschinen besondere Vereinbarungen nicht getroffen, so sind die Rechnungsbeträge immer vor Verladung der Ware zur Zahlung fällig, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Versandbereitstellung, falls aus irgendwelchen, von uns, nicht zu vertretenden Gründen Abholung und damit Zahlung der Ware während dieses Zeitraumes nicht erfolgt sein sollten.
Bankbürgschaften werden nur anerkannt, wenn ausdrücklich vereinbart. Alle hierfür anfallenden Kosten übernimmt der Endkunde bzw. Auftraggeber. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt angenommen unter Berechnung sämtlicher Einziehungsspesen; auch die Weiterbegebung und Verlängerung gelten nicht als Erfüllung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlung in ausländischer Währung gilt die Zahlungspflicht erst dann als erfüllt, wenn der Lieferer den vollen EURO-Betrag seiner Rechnung zur freien Verfügung erhalten hat. Dies gilt auch für Teillieferungen. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank bzw. der jeweilige Länderbank berechnet. Im Falle des Verzugs mit einer Zahlungsverpflichtung oder der Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks so wie bei bekannt werden von Umständen, die die Zahlungs- und Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, werden unsere sämtlichen Forderungen sofort in voller Höhe zur Bezahlung fällig, unabhängig von früheren Stundungszusagen oder von der Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel oder vordatierter Schecks.Ist der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen des Bestellers abhängig zu machen. Weiterhin sind wir in diesem Fall berechtigt, die gelieferte Ware beim Besteller auf dessen Kosten abzuholen, ohne dass ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Fristsetzung gem. § des jeweiligen Landesrecht erforderlich ist. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt von dem Vertrag. Der Besteller erklärt schon jetzt sein Einverständnis mit der Rücknahme der Ware und ermächtigt uns schon jetzt, die Ware in seinem Betrieb wegzuholen. Der Besteller ist gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

7. Eigentumsvorbehalt:

Die Lieferung erfolgt nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Liefergegenstände bzw. Waren bleiben unser Eigentum bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, bis zur Einlösung sämtlicher, uns in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis die Vergütung für besonders bezeichnete Forderungen besteht. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Erlischt das (Mit-) Eigentum des Lieferers durch die Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Lieferer übergeht. Die Forderungen des Lieferers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Lieferers aus dem Geschäftsverhältnis an den Lieferer abgetreten und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Somit gilt der Eigentumsvorbehalt auch bei Verkauf der Ware an Dritte. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen ausführen zu lassen. Er hat den Kaufgegenstand gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch zu versichern mit der Maßgabe, dass die Rechte aus der Versicherung dem Lieferer zustehen. Sofern eine Versicherung auf Verlangen des Lieferers nicht nachgewiesen wird, ist dieser berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern. Wird der Kaufgegenstand durch Dritte gepfändet, so hat der Besteller dem Lieferer unter Übersendung des Pfändungsprotokolls unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht des Lieferers sowohl dem Pfändenden als auch dem Lieferer gegenüber schriftlich zu bestätigen. Die Folgen, welche aus der Unterlassung dieser Vorschrift entstehen, hat der Käufer zu tragen, ebenso die Kosten, die dem Lieferer durch Verfolgung seiner Ansprüche entstehen.

8.a Mängelhaftung, geltend für gebrauchte Maschinen:

Die Mängelhaftung für gebrauchte Maschinen richtet sich ausschl. nach folgenden Bestimmungen: Gebrauchte Maschinen und neue Maschinen aus zweiter Hand verkaufen wir nur in dem Zustand in welchem sie sich befinden und mit dem vorhandenen Zubehör. Die Liefergegenstände gelten bei Besichtigung, Abholung oder Verladung als abgenommen und genehmigt. Gewährleistung für offene und versteckte Mängel ist hier ausgeschlossen, wie auch Ersatz von Schäden jeder Art und zwar auch von Schäden die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluß zu besichtigen oder zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grunde, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Bei vereinbarten Zusicherungen und/oder Garantien von Bruch- und Rissfreiheit verstehen sich diese nur auf solche Mängel, welche die Betriebsfähigkeit der Maschine ausschließen. Für Mängel an Zahnrädern und besonders dem Verschleiß unterworfenen Teilen leistet der Lieferer auch bei zugesicherter und/oder garantierter Bruchfreiheit keine Gewähr. Geschweißte oder im so genannten Riegelverfahren reparierte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei. Nichterfüllte Zusicherungen und nicht eingehaltene Garantien berechtigen den Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrage, aber nicht zu Ansprüchen auf Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz. Mängel, die Gegenstand einer von uns abgegebenen Garantie oder Zusicherung waren, hat der Käufer, falls nicht anders vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der Maschine oder Ware von unserem Lager oder vom Standort schriftlich an unsere Adresse mitzuteilen. Bruch-, Riss- und Zerstörungsschäden, die durch unsachgemäße Inbetriebnahme des Liefergegenstandes beim Käufer entstehen, sind durch eine von uns gegebene Garantie für Riss- und Bruchfreiheit nicht gedeckt. Kommt es zu einer Rücknahme des Liefergegenstandes durch uns aufgrund berechtigten Garantieanspruchs, so wird von uns unter der Voraussetzung, dass sich die Maschine in unverändertem Lieferzustand befindet, gegen frachtfreie Rücklieferung an unsere bekannte Anschrift der volle Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche des Käufers bestehen nicht, insbesondere keine Ansprüche auf Ersatz von Schaden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

8.b Mängelhaftung, geltend für Neumaschinen: 
Die Mängelhaftung an Neumaschinen richtet sich ausdrücklich an den oder die jeweiligen Hersteller der Maschinen. Zugesicherte Eigenschaften werden von uns in Abstimmung mit dem Hersteller weitergeleitet , deren Einhaltung liegt aber bei dem Hersteller. Gleiches gilt für alle technischen Daten, selbst die Angaben die im Angebot enthalten sind. Wir sind bemüht alle Angaben zu prüfen und auch zu bestätigen, können aber zur Beseitigung oder Nachbesserung nur in Verbindung mit dem Hersteller agieren.

Haftung durch uns ist ausgeschlossen. Eine Änderung der Zahlungsbedingungen oder Einbehalt einer Teilsumme ist nicht zulässig. Gewährleistungsansprüche und Garantieverpflichtungen werden durch die betreffenden Hersteller zugesichert und eingehalten. Lieferschäden, auch diejenigen die ersten später erkennbar sind können uns nicht angelastet werden. Keine Haftung für Liefer- und Transportschäden, siehe hierzu Punkt 5. Lieferung. Nach Ablauf der Garantie- oder Gewährleistungszeit können wir ohne Bindung an den betreffenden Hersteller Service- und Reparaturleistungen erfüllen. Eine über unsere Kurzeinweisung hinaus gehende Schulung, speziell den Anwenderanforderungen des Käufers sowie des Bedieners angepasst, kann ausschließlich durch den jeweiligen Steuerungshersteller ( Siemens, Heidenhain, Fanuc, Fagor, etc...) durchgeführt werden. Kontakte können über uns hergestellt werden.
Mängelrügen, technische Änderungen, finanzielle Schwierigkeiten oder Lieferverzug sind keine Bedingungen oder Gründe zur Stornierung eines Auftrages. Ausgelöste Bestellungen sind bedingt durch die Auftragsabwicklung beim jeweiligen Hersteller, nicht mehr zu stoppen. Stornierungen müssen nach a) Fertigungsstand und b) auftragsbedingte Kosten bzw. tatsächlichen Kosten abgerechnet werden. Mindestkosten bei Stornierung: 40 % der Bestellsumme.

9. Erfüllungsort:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Traunstein. Für das gesamte Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Verbindlichkeit des Vertrages:

Die vorstehenden Bedingungen bilden einen wesentlichen Teil des Kaufabschlusses. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verbindlich.

INCOTERMS 2010


Anhang:

Fragen zu unseren Ethikrichtlinien.

Ist das Verhalten der Mitarbeiter im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen?
Ist das Verhalten ethisch einwandfrei?
Ist das Verhalten im Einklang mit dieser Richtlinie und allen Gesetzen und Prinzipien, die für die Handlung der Mitarbeiter relevant sind?
Welche Auswirkung hat das Verhalten der Mitarbeiter auf andere, speziell auf unsere Kunden, Lieferanten, Gesellschafter und andere Personen?
Wie beurteilen andere unser Verhalten?
Falls das Verhalten der einzelnen Mitarbeiter rechtlich einwandfrei wäre, aber dennoch illegal scheinen könnte, sollten Alternativen gesucht werden.
Wie würden sich einzelne Mitarbeiter fühlen, wenn Entscheidungen veröffentlicht würden?
Könnte wirklich jede Entscheidung gerechtfertigt und verteidigt werden?

Wir sind gegen jegliche Diskriminierung, Benachteiligung oder Bevorzugung die vom jeweils aktuellen Fall eines Kontaktes zu anderen Unternehmen vom menschlichen und sachlichen abweicht.
Wir sind gegen Sonderzahlungen oder übermäßigen Geschenken an Mitarbeiter von Firmen, mit denen wir geschäftlichen Kontakt pflegen oder aufbauen wollen.
Unsere Angebote, Aufträge und Arbeiten beruhen auf erbrachten Leistungen, kostendeckende Preise und steuerlichen Richtlinien.